FDP fordert Neubewertung der Auflagen des Pegida-Gegenprotests

Im Nachgang zu den lautstarken Gegenprotesten der beiden vergangenen Pegida-Demonstrationen hat die Dresdner Versammlungsbehörde verschärfte Auflagen für die angemeldeten Gegendemonstrationen am 16. März 2020 erlassen. So ist laut des Bescheids an die Anmelderin der „Einsatz von Musikinstrumenten (insbesondere Trommeln), Druckluftpumpen/ Tröten/ mit Gas betriebenen Signalhörnern, Vuvuzelas und Sirenen oder vergleichbaren Lärm erzeugenden Gegenständen“ verboten. Außerdem darf während der Pegida-Kundgebung keine Musik über Lautsprecher abgespielt werden.

Viola Martin-Mönnich, Kreisvorstandsmitglied der FDP Dresden und Mit-Organisatorin von „Demokratie braucht Rückgrat“ am 17. Februar 2020, kritisiert die Entscheidung der Versammlungsbehörde scharf. „Das Versammlungsrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie und uns Freien Demokraten wichtig. Es darf nur unter sorgfältiger Abwägung und zur Gefahrenabwehr eingeschränkt werden. Protest und Gegenprotest speisen sich aus demselben Grundrecht und sind gleichermaßen zu gewähren. Den Gegendemonstranten, die insbesondere für ihren musikalischen Protest bekannt sind, explizit Musikinstrumente und andere ‚lärmerzeugende Gegenstände‘ zu verbieten, unterläuft den Sinn und Zweck dieses Gegenprotests“, so Martin-Mönnich.

„Es ist nicht die Aufgabe der Versammlungsbehörde Stilnoten zu erteilen, sondern das Recht aller zu gewährleisten. Das jetzige Vorgehen ist absolut unverhältnismäßig“, so Martin-Mönnich abschließend.

Die FDP Dresden fordert die Dresdner Versammlungsbehörde daher auf, die Auflagen zur Gegendemonstration am 16. März 2020 neu zu bewerten. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist zentrale Aufgabe der Versammlungsbehörde. Sie hat darauf ihr Augenmerk zu legen, um den Rechten aller Bürger gerecht zu werden.