Gemeinsame Stellungnahme: Kreisvorstand und der Ortsvorsitzende FDP Dresden zum Beschluss des Bundespräsidiums über eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in der FDP und einem Bekenntnis zu Pegida
Die FDP Dresden vereinigt als liberale Partei Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts und des Bekenntnisses, die bei der Gestaltung eines demokratischen Rechtsstaates und einer vom sozialen Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen und totalitäre und diktatorische Bestrebungen jeder Art ablehnen. Das Präsidium der Freien Demokraten hat beschlossen, dass es mit einer Mitgliedschaft in der FDP unvereinbar ist, sich zu Pegida zu bekennen oder ihre Ziele und Aufrufe sachlich und organisatorisch zu unterstützen. Eine Bürgerbewegung, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung im Grundsatz in Frage stellt, kann unsere Unterstützung nicht finden, zumal sich die Führungsebene und die Redner auf den Pegida-Veranstaltungen zunehmend radikaler geben.
Die FDP ist aber auch eine Partei der Meinungsfreit. Daher wird die FDP Dresden keine pauschale Verurteilung von Mitgliedern vornehmen, die sich in der aktuellen Debatte über den richtigen Weg im Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen äußern. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung muss sich auch mit Meinungen auseinandersetzen, die von einer breiten Mehrheit der Parteien und der Medien nicht geteilt werden. Entscheidend ist, ob die Diskussion auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geführt wird. In den Medien wurde über eine vermeintliche Nähe unseres Stadtrates Jens Genschmar zu Pegida spekuliert. Der FDP-Kreisvorstand und die Ortsvorsitzenden sehen keinen Anlass, auch nach dem Beschluss des Präsidiums der Bundespartei, gegen Jens Genschmar oder ein anderes Mitglied des Kreisverbandes ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Im Gegenteil: Jens Genschmar ist ein anerkannter Stadtrat, auf dessen Arbeit die Partei stolz ist.
Die Freien Demokraten haben sich stets gegen Überwachung und Bevormundung gewandt. Es gibt keinen Grund, dies im Verhältnis zwischen dem Kreisvorstand und den Mitgliedern anders zu sehen. Der Kreisvorstand der FDP Dresden und die Ortsvorsitzenden werden daher die Meinungsäußerungen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien nicht überwachen, aufzeichnen und bewerten. Wenn ein Mitglied der FDP Dresden Erkenntnisse hat, dass ein anderes Mitglied den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen hat, kann es jederzeit beim Kreisvorstand einen Antrag auf Ausschuss dieses Mitgliedes stellen. Der Kreisvorstand entscheidet dann über die Einleitung eines förmlichen Ausschlussverfahrens.
Kreisvorstand und Ortsvorsitzende der FDP Dresden