Eingriff in Versammlungsfreiheit beim CSD ist politisch motiviert und inakzeptabel
Die FDP Dresden kritisiert die fachaufsichtliche Weisung der Landesdirektion Sachsen im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day (CSD) in Dresden scharf. Die Entscheidung, das politische Straßenfest nicht als Versammlung anzuerkennen, stellt aus Sicht der Liberalen einen gravierenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar.
„Das Versammlungsrecht muss auch für den CSD gelten. Hier wird auf dem Rücken unserer Grundrechte ein politischer Kulturkampf geführt“, erklärt Tobias Hiltmann, Beisitzer der FDP Dresden. „Dass sich das Innenministerium über die fachliche Einschätzung der zuständigen Dresdner Behörden hinwegsetzt, ist ein massiver Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren und inakzeptabel.“
Die zuständige Behördenleitung der Stadt Dresden hatte zuvor klar festgestellt, dass es sich beim CSD in seiner Gesamtheit um eine Versammlung handelt. Diese Einschätzung wurde durch die Weisung der Landesdirektion bewusst übergangen. Für die FDP Dresden ist dies ein alarmierendes Signal.
„Wenn politische Ansichten per behördlicher Weisung gegen fachliche Bewertungen durchgesetzt werden, wird das Vertrauen in staatliche Verfahren untergraben. Gerade bei Grundrechten darf es keine politischen Eingriffe geben“ so Hiltmann weiter.
Der CSD sei seit Jahrzehnten ein zentraler Ausdruck politischer Meinungsbildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Versammlungsfreiheit gelte unabhängig von der Form der politischen Artikulation. Versuche, diese einzuschränken oder neu zu definieren, seien mit liberalen Grundüberzeugungen nicht vereinbar.
Die FDP Dresden fordert das sächsische Innenministerium und die Landesdirektion Sachsen auf, die Entscheidung unverzüglich zu überprüfen und die Versammlungsfreiheit uneingeschränkt zu gewährleisten.
„Grundrechte sind keine Verhandlungssache. Wer sie einschränkt, stellt sich gegen die Prinzipien unserer freiheitlichen Ordnung“, so Hiltmann abschließend.